Konstituierende Sitzung – Neuwahl des Vorstands

Am 25. November 2020 findet im Forum des Bernhard-Riemann-Gymnasiums in Scharnebeck die konstituierende Sitzung des Kreiselternrates Lüneburg statt. Alle in den Schulen gewählten Mitglieder / stellvertretenden Mitglieder haben für diese nicht-öffentliche Sitzung eine schriftliche Einladung der Fachabteilung „Schule und Kultur“
des Landkreises erhalten.

Hinweis zur Corona-Pandemie: Die Elternwahlordnung sieht keine Abweichung vom Präsenzwahlverfahren vor – die Wahlen sind laut Auskunft der Niedersächsischen Landesschulbehörde auch in Corona-Zeiten in einer Wahlversammlung durchzuführen.
Die Sitzung findet vorbehaltlich der Entwicklung des Infektionsgeschehens und der gesetzlichen Vorgaben statt.

Tagesordnung für die konstituierende Sitzung:

Zu Beginn der Sitzung wird die amtierende Vorsitzende des Kreiselternrates, Dr. Cornelia Pahnke, eine Einführung über die Funktion und bisherige Tätigkeit des Kreiselternrates geben.

1. Wahl des Kreiselternratsvorstands

  • Neuwahl des/der Vorsitzenden
  • Neuwahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden
  • Neuwahl des/der Kassenwart/-in
  • Neuwahl der Beisitzer/-innen

2. Verschiedenes

Hinweise zu den Vorstandswahlen: Das aktive Wahlrecht kann nur in der Wahl-
versammlung ausgeübt werden. Abwesende Mitglieder sind wählbar, wenn deren Einverständnis dem Wahlvorstand vorliegt. Zum Zeitpunkt der Wahlen dürfen Erziehungsberechtigte nur Schülerinnen und Schüler vertreten, die das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben. Gewählte Erziehungsberechtigte von während der Wahlperiodevolljährig gewordenen Schülerinnen und Schülern verbleiben für den Rest der zweijährigen Wahlperiode in ihrem Amt. In den Schulen oder in der Schulaufsicht tätige Personen sind gem. § 98 Abs. 1, § 91 Abs. 1 bis 4 NSchG nicht wählbar.


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