Vertretene Schulen, Wahlverfahren und Stimmrechte

Unsere Schulen

Auf der Internetseite des Landreises finden Sie ein Verzeichnis der vertretenen Schulen.

So wird der Kreiselternrat gewählt

Die Delegierten für den Kreiselternrat wählen die Schulelternräte aller im Kreisgebiet befindlichen

  • öffentlichen Schulen und
  • Schulen in freier Trägerschaft, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann.

Jeder Schulelternrat wählt aus seiner Mitte je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied. Umfasst eine allgemein bildende Schule mehrere Schulformen, so gilt jeder Schulzweig als selbständige Schule; die demselben Schulzweig zugehörenden Mitglieder des Schulelternrats gelten als selbständiger Schulelternrat.

Würden aus dem Wahlverfahren mehr als 28 Mitglieder hervorgehen, so wählen die Schulelternräte der o.g. Schulen aus ihrer Mitte je zwei Delegierte, die den Gemeinde- oder Kreiselternrat getrennt nach Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen und berufsbildenden Schulen wählen.

Für Schulen mit mehreren Schulformen wird entsprechend je Schulzweig gewählt.

Es werden für Schulformen mit

  • 4 bis 9 Schulen 3 Mitglieder,
  • 10 bis 24 Schulen 4 Mitglieder,
  • 25 und mehr Schulen 5 Mitglieder des Kreiselternrats

und eine gleich große Zahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern gewählt.