Corona: Bestätigter Fall am Johanneum

Häusliche Quarantäne für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler

Am städtischen Gymnasium Johanneum gibt es aktuell (15.03.2020) einen bestätigten Corona-Fall: Bei einer Lehrkraft wurde der Virus nachgewiesen. Aufgrund dieses größeren Kreises um die erkrankte Person hat das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg entschieden, die gesamte Belegschaft und alle Schülerinnen und Schüler häuslich zu isolieren. Am Johanneum werden mehr als eintausend Schülerinnen und Schüler unterrichtet, rund hundert Lehrkräfte arbeiten dort.

Allen Angehörigen des betroffenen Personenkreises wird geraten, aufmerksam den eigenen Gesundheitszustand zu verfolgen und die Öffentlichkeit zu meiden. Die Quarantäne gilt, sofern keine Symptome festgestellt werden, bis voraussichtlich zum 25. März 2020.

Häusliche Quarantäne – das kommt auf die betroffenen Familien zu

Den Schülerinnen und Schülern ist während der 14-tägigen Quarantäne untersagt, die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen oder Besuch von Personen zu empfangen, die nicht zum Haushalt gehören. Zweimal täglich ist die Körpertemperatur zu messen – täglich ist darüber und zu Symptomen, Aktivitäten und Kontakten ein Tagebuch zu führen. Im Haushalt sollen die Kinder neben der Beachtung bestimmter Hygieneregeln nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Familienmitgliedern einhalten, beispielsweise Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander einnehmen. Das Gesundheitsamt kann körperliche Untersuchungen, Abstriche oder Blutentnahmen durchführen lassen.

Notbetreuung – vorgesehen für Eltern in kritischen Infrastrukturen

Das Johanneum bleibt mindestens bis zum 18. April 2020 komplett geschlossen – eine Notbetreuung kann an dieser Schule nicht stattfinden. Da es vom Johanneum aus zahlreiche Abordnungen von Lehrkräften an andere Schulen gab, sind auch einige weitere Schulen im Landkreis davon betroffen – dort können ebenfalls keine Notbetreuungen angeboten werden. Insgesamt betrifft das folgende Schulen (Stand 20.03.2020):

Für die Dauer der als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus angeordneten Schulschließungen ist vorgesehen, für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr durch die Schule zu gewährleisten. Diese Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Ausgenommen von dieser Regelung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).

Ansprechpartner für die Notbetreuung an Schulen im Landkreis ist die Landesschulbehörde:

Telefon: 04131 15 – 2222
service-lg@nlschb.niedersachsen.de
www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de

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